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21. Ertragsteuern

Die Gesellschaft und ihre deutschen Tochtergesellschaften MorphoSys IP GmbH und MorphoSys AbD GmbH unterliegen der Körperschaftsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Gewerbesteuer. Im Rahmen der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unternehmenssteuerreform 2008 wurde die Körperschaftsteuer von 25 % auf 15 % gesenkt, während der Solidaritätszuschlag unverändert 5,5 % beträgt und gleichzeitig der effektive Gewerbesteuersatz moderat von 9,6 % auf 10,5 % anstieg. Für die ausländischen Tochtergesellschaften von MorphoSys gelten Ertragsteuersätze von 30 % in Großbritannien bzw. 39 % in den USA.

Die Ertragsteuern des abgelaufenen Geschäftsjahres setzen sich wie folgt zusammen:

in T € 2008 2007
Laufender Steueraufwand für das abgelaufene Jahr (davon direkt im Eigenkapital berücksichtigt nach IAS 32.35: 0T€; 2007: 438T€) – 2.029 – 1.809
Latenter Steueraufwand/-Ertrag – 2.803 4.066
Gesamter Steueraufwand/
-Ertrag
– 4.832 2.257
Gesamtbetrag latenter Steuern aus Posten, die direkt im Eigenkapital erfasst werden – 1.622 – 978

Latente Steuern werden nur in dem Umfang erfasst, in dem die betreffenden Steuervorteile mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit realisiert werden können. Am 31. Dezember 2007 bilanzierte die Gesellschaft aktive latente Steuern von 4,9 Mio. € aufgrund der für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012 erwarteten Geschäftsentwicklung. In 2008 wurden diese aktiven latenten Steuern in Höhe von 2,6 Mio. € aufgrund der Inanspruchnahme von steuerlichen Verlustvorträgen und in Höhe von 0,7 Mio. € aufgrund der Veränderung der temporären Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanz aufgelöst.

Die Einschätzung des letzten Jahres im Hinblick auf Realisierbarkeit der aktiven latenten Steuern hat sich in 2008 nicht geändert; sie kann sich jedoch in Abhängigkeit von der Ergebnissituation kommender Jahre ändern und zu höheren oder niedrigeren Wertberichtigungen führen.

Die nachfolgende Übersicht leitet den erwarteten Ertragsteueraufwand zum effektiven Ertragsteueraufwand über, wie er im Konzernabschluss ausgewiesen wird. Bei der Ermittlung der gesetzlichen Ertragsteuern wurde im Geschäftsjahr 2008 der kombinierte Ertragsteuersatz von 26,33 % (2007: 36 %) auf das Ergebnis vor Steuern angewendet. Der in der Überleitungsrechnung verwendete Steuersatz beinhaltet die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag von zusammen 15,83 % zuzüglich der effektiven Gewerbesteuer auf der Grundlage eines Hebesatzes von 300 % für die kommunale Gewerbesteuer von 10,5 % unter Berücksichtigung der nicht mehr vorhandenen Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer.

in T € 2008 2007
Ergebnis vor Ertragsteuern 17.986 9.218
Erwarteter Steuersatz 26,33 % 36,00 %
Erwartete Ertragsteuern – 4.736 – 3.318
Ursachen der Steuereffekte
Latente Steuern aufgrund des Ausweises aktiver latenter Steuern
auf zuvor nicht ausgewiesene aktive latente Steuern im Hinblick
auf die künftige Aufhebung der Differenzen zwischen IFRS- und Steuerbilanz
0 2,072
Nichtansatz aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verluste des Berichtsjahres 0 – 167
Erstmaliger Ansatz von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge 0 3,580
Ertragsteuern aufgrund des Ausweises aktiver latenter Steuern
auf zuvor nicht ausgewiesene aktive latente Steuern
auf steuerliche Verlustvorträge
319 236
Personalaufwand aus Aktienoptionen – 274 – 511
Steuerlich nicht abzugsfähige Posten – 102 – 149
Steuerfreie Beträge 57 0
Änderung von Steuersätzen 9 295
Steuern für Vorjahre 101 131
Sonstige Effekte – 206 88
Effektive Ertragsteuern – 4.832 2.257

Zum 31. Dezember 2008 belief sich der verbliebene Verlustvortrag für Körperschaftsteuer auf 4,1 Mio. € bzw. für Gewerbesteuer auf 3,2 Mio. €. Die steuerlichen Verlustvorträge können auf unbestimmte Zeit und in unbegrenzter Höhe vorgetragen werden. Seit dem Jahr 2004 begrenzt das deutsche Steuerrecht die Verrechnung von zu versteuerndem Einkommen mit bestehenden steuerlichen Verlustvorträgen auf einen Betrag von 1,0 Mio. € zuzüglich 60 % des Betrags, um den das zu versteuernde Einkommen den Betrag von 1,0 Mio. € übersteigt. Laut Körperschaftsteuergesetz (KStG) können Steuern auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden. Der Abzug von steuerlichen Verlustvorträgen wird jedoch ausgeschlossen, wenn eine Gesellschaft ihre wirtschaftliche Identität verliert. Bei einem Unternehmen gilt die wirtschaftliche Identität als verloren, wenn die beiden folgenden Kriterien gleichzeitig erfüllt werden: (i) mehr als 50 % der Aktien des Unternehmens wurden transferiert und (ii) die Geschäftstätigkeit des Unternehmens wird mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortgeführt bzw. neu gestartet (§ 8 Absatz 4 KStG, anwendbar bis 31. Dezember 2007). Bezüglich des Eigenkapitaltransfers ist diese Vorschrift in Anwendung der Körperschaftsteuerreform durch § 8c KStG zu ersetzen. Jeder Transfer zwischen 25 % und 50 % des Grundkapitals führt zum teilweisen, jeder Transfer von mehr als 50 % des Grundkapitals zum vollständigen Untergang von steuerlichen Verlustvorträgen. Die Fortführung der Geschäftstätigkeit mit überwiegend neuem Betriebsvermögen ist nicht mehr relevant. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu steuerlichen Verlustvorträgen (sowohl § 8 Absatz 4 KStG als auch § 8c KStG) wird für in Deutschland steuerbare Unternehmen generell als unsicher erachtet. Im Unternehmen wurde bisher keine Steuerprüfung für die Geschäftsjahre 2004 bis 2008 durchgeführt.

Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

in T € Aktive latente Steuern 2008 Aktive latente Steuern 2007 Passive latente Steuern 2008 Passive latente Steuern 2007
Immaterielle Vermögenswerte 1.397 2.110 1.838 2.276
Nichtansatz von aktiven latenten Steuern auf immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0
Sachanlagen 0 0 25 37
Grundstücke 0 0 0 160
Gebäude 0 0 0 73
Vorräte 58 77 0 5
Anzahlungen 0 0 0 0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 0 0 0 18
Eigene Anteile 3 0 0 0
Aktive Rechnungsabgrenzung 0 1 1 0
Investitionen in kurzfristige Wertpapiere 0 0 1.523 848
Sonstige Rückstellungen 0 25 5 66
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 0 5 4
Wandelschuldverschreibungen 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0
Steuerliche Verluste 1.117 3.633 0 0
2.576 5.846 3.397 3.487

Aufgrund der steuerlichen Organschaft der MorphoSys AG und der MorphoSys IP GmbH wurden aktive und passive latente Steuern in Höhe von 0,9 Mio. € bilanziell verrechnet (Vorjahr: 0,9 Mio. €). Passive latente Steuern in Höhe von 1,6 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €) wurden direkt im Eigenkapital erfasst; dieser Betrag steht im Zusammenhang mit der Neubewertung von zur Veräußerung verfügbaren Finanzinstrumenten.

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