1. Organisation und wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Geschäft und Unternehmen
Die MorphoSys AG (nachfolgend auch die „Gesellschaft“ oder „MorphoSys“) ist ein Biotechnologieunternehmen, das die kombinatorische Biologie für die Arzneimittelentdeckung einsetzt mit dem vorrangigen Ziel der Entwicklung und kommerziellen Nutzung neuer Technologien für ein breites wissenschaftliches Spektrum. Die Gesellschaft wurde im Juli 1992 als deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet und im Juni 1998 in eine deutsche Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Börsengang der Gesellschaft erfolgte im März 1999 am Neuen Markt, einem Segment der Deutschen Börse für Gesellschaften mit hohen Wachstumsraten. Am 15. Januar 2003 wurde die MorphoSys AG in das Prime-Standard-Segment der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen.
Konsolidierte Unternehmen
Die MorphoSys AG hat vier 100 %ige Tochtergesellschaften (zusammen der „MorphoSys-Konzern“).
Die MorphoSys USA, Inc. wurde am 16. Februar 2000 in den USA gegründet. Der Geschäftszweck dieses Tochterunternehmens bestand in der Unterstützung der MorphoSys AG beim Vertrieb und bei der Lizenzierung ihrer Produkte. Die MorphoSys USA, Inc. hat im November 2002 ihre Tätigkeit weitgehend eingestellt.
Die MorphoSys IP GmbH wurde am 6. November 2002 im Handelsregister München eingetragen und hat am 31. Dezember 2002 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Geschäftszweck dieser Gesellschaft sind der Kauf, die Pflege und die Verwaltung bestimmter immaterieller Vermögenswerte des MorphoSys-Konzerns. Die Gesellschaft ist in dem Gebäude der MorphoSys AG untergebracht.
Im Januar 2006 hat die MorphoSys AG die Serotec Ltd. mit ihren Tochtergesellschaften Serotec, Inc., Serotec GmbH und Oxford Biotechnology Ltd. (zusammen die „Serotec-Gruppe“) erworben, die damit eine 100 %ige MorphoSys-Tochtergesellschaft wurde. Die Serotec-Gruppe wurde in das bestehende AbD-Segment von MorphoSys integriert. Der Kaufpreis von rund 20 Mio. £ (rund 29,3 Mio. €) wurde mit 14 Mio. £ bzw. 20,5 Mio. € in bar und der verbleibende Teil durch die Ausgabe von 208.560 neuen MorphoSys-Aktien aus einer Sachkapitalerhöhung entrichtet.
Im Januar 2007 wurden die Serotec Ltd. und die Serotec, Inc. in MorphoSys UK Ltd. bzw. MorphoSys US, Inc. umbenannt. Im März 2007 firmierte die Serotec GmbH in MorphoSys AbD GmbH um.
Die Biogenesis Ltd., Poole, Großbritannien, und die Biogenesis, Inc., New Hampshire, USA, wurden von MorphoSys im Januar 2005 für insgesamt 5,25 Mio. £ nach Abzug von Nettofinanzschulden in Höhe von rund 0,7 Mio. £ erworben. Die Biogenesis UK wurde zunächst in MorphoSys UK Ltd. umbenannt und änderte in 2007 ihren Firmennamen in Poole Real Estate Ltd. Die Biogenesis, Inc. wurde in MorphoSys US, Inc. umfirmiert und auf die Serotec, Inc. verschmolzen. Die aufnehmende Gesellschaft nahm daraufhin wieder den Namen MorphoSys US, Inc. an.
Im Geschäftsjahr 2008 wendet die Gesellschaft § 264 Abs. 3 HGB (Handelsgesetzbuch) an. Aus diesem Grund wurde kein gesonderter Jahresabschluss für 2007 der MorphoSys IP GmbH im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Allgemeine Informationen
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde vom Vorstand in seiner Sitzung am 9. Februar 2009 durch Vorstandsbeschluss freigegeben. Dem Vorstand der Gesellschaft gehören Herr Dr. Simon E. Moroney als Vorstandsvorsitzender, Herr Dave Lemus als Executive Vice President und Finanzvorstand, Herr Dr. Arndt Schottelius als Entwicklungsvorstand sowie Frau Dr. Marlies Sproll als Forschungsvorstand an.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören Dr. Gerald Möller (Vorsitzender des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Vergütungs- und Ernennungsausschusses), Prof. Dr. Jürgen Drews (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats, Vergütungs- und Ernennungsausschusses), Dr. Walter Blättler, Dr. Daniel Camus (Prüfungsausschuss), Dr. Metin Colpan (Vergütungs- und Ernennungsausschuss) und Dr. Geoffrey N. Vernon (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) an. Der Aufsichtsrat kann den durch den Vorstand freigegebenen Jahresabschluss ändern.
Der eingetragene Sitz der MorphoSys AG befindet sich in der Lena-Christ-Straße 48 in D-82152 Martinsried/Planegg.
Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
A) GRUNDLAGEN DER ANWENDUNG
Die Erstellung von Konzernabschlüssen gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) erfordert von der Geschäftsleitung, Schätzungen vorzunehmen und Annahmen zu treffen, die die im Konzernabschluss und im dazugehörigen Anhang ausgewiesenen Beträge beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse könnten von diesen Schätzungen abweichen. Schätzungen und die ihnen zu Grunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die Änderung von Schätzungen wird in der Periode, in der die Änderung vorgenommen wird, und in jeder betroffenen zukünftigen Periode erfasst.
Die nachfolgend aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden auf alle Perioden des vorliegenden Konzernabschlusses einheitlich angewendet.
IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“
IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“ verlangt die aufwandswirksame Erfassung von Transaktionen, bei denen der Konzern Vermögenswerte oder Dienstleistungen als Gegenleistung für Aktien oder Rechte an Aktien („Erfüllung durch Eigenkapitalinstrumente“) oder als Gegenleistung für andere Vermögenswerte, die wertmäßig einer bestimmten Anzahl von Aktien oder Rechten an Aktien entsprechen („Erfüllung in bar“), erwirbt. Wesentliche Auswirkung für den MorphoSys-Konzern hat IFRS 2 durch die erfolgswirksame Erfassung von Aktienoptionen und sonstigen aktienbasierten Vergütungssystemen für Mitarbeiter und Organmitglieder unter Anwendung eines Optionspreismodells. In Übereinstimmung mit IFRS 2.54 hat der Konzern IFRS 2 in Bezug auf eigenkapitalorientierte Zusagen angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 1999 ausgegeben wurden. In Übereinstimmung mit IFRS 2.56 werden vor dem 1. Januar 1999 gewährte Optionen daher nicht im Aufwand erfasst. Dennoch werden alle Angaben im Einklang mit IFRS 2.44 und 2.45 offengelegt. Weitere Erläuterungen werden in den Ziffern 18 und 19 dieses Anhangs zum Konzernabschluss gegeben.
IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“, IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“
und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“
IFRS 3 betrifft die Rechnungslegung bei Unternehmenszusammenschlüssen, die am oder nach dem 31. März 2004 vereinbart wurden. IFRS 3 schreibt vor, dass für alle Unternehmenszusammenschlüsse die Erwerbsmethode Anwendung findet, wobei die identifizierbaren erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden erstmalig zu den jeweiligen beizulegenden Zeitwerten angesetzt werden. Ein Überschuss des Kaufpreises über die zugeordneten Beträge ist als Geschäfts- oder Firmenwert zu erfassen. Der Geschäfts- oder Firmenwert unterliegt einer regelmäßigen Überprüfung auf mögliche Wertminderung.
Die Nutzungsdauer wird für jeden einzelnen immateriellen Vermögenswert als zeitlich begrenzt oder unbegrenzt festgelegt. Die Gesellschaft hat keine Werte mit unbegrenzter Nutzungsdauer identifiziert. Zeitlich begrenzt nutzbare immaterielle Vermögenswerte werden über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Abschreibungszeitraum und -methoden für zeitlich begrenzt nutzbare immaterielle Vermögenswerte werden jährlich oder bei Anzeichen einer dauerhaften Wertminderung vorzeitig überprüft.
Forderungen, Verbindlichkeiten, Rückstellungen, Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne zwischen konsolidierten Gesellschaften werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
In 2008 wirksam gewordene neue Standards
- IFRIC 14 „IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswerts, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung“ (in Kraft seit dem 1. Januar 2008). IFRIC 14 gibt eine Leitlinie zur Bestimmung der Obergrenze des Überschussbetrags eines Pensionsfonds, der nach IAS 19 als Vermögenswert angesetzt wer- den kann. Es wird auch erklärt, wie sich gesetzliche oder vertragliche Mindestfinanzierungsvorschriften auf die Vermögenswerte oder Schulden auswirken können. IFRIC 14 wird seit dem 1. Januar 2008 im Konzern angewendet; er war für den vorliegenden Konzernabschluss jedoch nicht anzuwenden, da keine leistungsorientierten Vermögenswerte und Finanzierungsvorschriften vorhanden sind.
- Die Interpretationen IFRIC 11 „IFRS 2 – Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen“, IFRIC 12 „Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen“ und IFRIC 13 „Kundenbindungsprogramme“ sind für den Konzern nicht von Bedeutung.
Standards, Änderungen und Interpretationen zu bestehenden Standards,
die noch nicht in Kraft getreten sind und im Konzern nicht vorzeitig
angewendet werden
Die folgenden Standards sowie Änderungen und Interpretationen zu bestehenden Standards wurden veröffentlicht und sind für die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnenden Berichtsperioden oder für spätere Perioden des Konzerns verpflichtend anzuwenden; sie werden im Konzern jedoch nicht vorzeitig angewendet:
- IAS 23 (geändert) „Fremdkapitalkosten“ (in Kraft seit dem 1. Januar 2009). Die Änderung des Standards bedarf noch der Zustimmung der Europäischen Union. Sie schreibt vor, dass ein Unternehmen im direkten Zusammenhang mit dem Erwerb, der Herstellung oder der Produktion eines qualifizierten Vermögenswerts (Vermögenswert, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn für den Gebrauch oder Verkauf herzurichten) anfallende Fremdkapitalkosten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts zu aktivieren hat. Die Möglichkeit, solche Fremdkapitalkosten unmittelbar im Aufwand zu erfassen, entfällt. IAS 23 (geändert) wird mit Wirkung vom 1. Januar 2009 im Konzern angewendet. Der Standard ist gegenwärtig für den Konzern jedoch ohne Auswirkung, da keine qualifizierten Vermögenswerte vorhanden sind.
- IFRS 8 „Operative Segmente“ (in Kraft seit dem 1. Januar 2009). IFRS 8 ersetzt IAS 14 und bringt die Segmentberichterstattung in Einklang mit den Anforderungen des US-Standards SFAS 131 „Disclosures about segments of an enterprise and related information“. Der neue Standard schreibt einen „Management Approach“ vor, nach dem die Segmentinformationen auf der gleichen Basis wie die interne Berichterstattung zu erfolgen haben. IFRS 8 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2009 im Konzern angewendet.
- Andere Standards, Änderungen und Interpretationen, die noch nicht in Kraft getreten sind und im Konzern noch nicht vorzeitig angewendet werden, umfassen IAS 1 (überarbeitet) „Darstellung des Abschlusses“, IFRS 2 (geändert) „Aktienbasierte Vergütung“, IAS 32 (geändert) „Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung“, IFRS 1 (geändert) „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“, IAS 27 (überarbeitet) „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“, IFRS 3 (überarbeitet) „Unternehmenszusammenschlüsse“, IFRS 5 (geändert) „Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche“, IAS 23 (geändert) „Fremdkapitalkosten“, IAS 28 (geändert) „Anteile an assoziierten Unternehmen“, IAS 36 (geändert) „Wertminderung von Vermögenswerten“, IAS 38 (geändert) „Immaterielle Vermögenswerte“, IAS 19 (geändert) „Leistungen an Arbeitnehmer“, IAS 39 (geändert) „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“, IAS 1 (geändert) „Darstellung des Abschlusses“ und IFRIC 16 „Absicherung einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb“.
B) ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Standing Interpretations Committee (SIC), des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wie sie von der Europäischen Kommission verabschiedet sind, erstellt.
Der Konzernabschluss für das zum 31. Dezember 2008 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft umfasst die MorphoSys AG und ihre Tochtergesellschaften (zusammen der „MorphoSys-Konzern“).
C) GRUNDLAGEN DER DARSTELLUNG
Der Konzernabschluss wurde in Euro, der funktionalen Währung des Konzerns, erstellt. Er beruht auf historischen Anschaffungskosten mit Ausnahme der folgenden Aktiva und Passiva, die zu ihren jeweiligen beizulegenden Zeitwerten ausgewiesen sind: derivative Finanzinstrumente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und bestimmte Lizenzen (Cambridge Antibody Technology Ltd. und XOMA Ireland Ltd.). Alle Zahlenangaben in diesem Bericht sind entweder auf volle Beträge in Euro, Tausend Euro oder Millionen Euro gerundet.
IAS 27 „Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS“ sollte für am 1. Januar 2005 oder danach beginnende jährliche Berichtsperioden angewendet werden. Die Gesellschaft hat entschieden, IAS 27 allen Abschlüssen ab dem 1. Januar 2003 zu Grunde zu legen. Von den Konzerngesellschaften wurden in Übereinstimmung mit IAS 27.28 einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet.
D) GRUNDLAGEN DER KONSOLIDIERUNG
Konzerninterne Salden und Transaktionen und aus konzerninternen Transaktionen resultierende unrealisierte Gewinne wurden gemäß IAS 27.24 bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert. Unrealisierte Verluste werden zwar in gleicher Weise wie unrealisierte Gewinne eliminiert, gelten jedoch als Anzeichen für eine eventuelle Wertminderung des übertragenen Vermögenswerts. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze von Tochtergesellschaften wurden bei Bedarf geändert, um Einheitlichkeit mit den im Konzern angewandten Grundsätzen herzustellen. Für weitere Erläuterungen siehe Ziffer 1A dieses Anhangs zum Konzernabschluss sowie IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“, IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten“ und IAS 38 „Immaterielle Vermögenswerte“.
E) FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
IAS 21 „Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse“ schreibt vor, wie Geschäftsvorfälle und Salden in fremder Währung zu bilanzieren sind. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Wechselkurs des jeweiligen Tages des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Daraus resultierende Umrechnungsdifferenzen werden im Ergebnis erfasst. Am Bilanzstichtag werden Aktiva und Passiva zum Stichtagskurs, Erträge und Aufwendungen zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Ein im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert und entstehende Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert werden als Vermögenswerte oder Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zu Stichtagskursen umgerechnet. Währungskursdifferenzen aus diesen Umrechnungen werden im Ergebnis erfasst. Weitere Fremdwährungsdifferenzen auf Konzernebene werden unter den Rücklagen im Posten „Währungsumrechnungsdifferenzen“ des Eigenkapitals erfasst.
F) ZINSEN
Bei der Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten wendet MorphoSys Zinssätze an. Für die Berechnung aktienbasierter Vergütungen legt MorphoSys für Wandelschuldverschreibungen den am Tag der Zusage geltenden Zinssatz für deutsche Bundesanleihen mit einer Laufzeit von zwei Jahren und für Aktienoptionen den am Tag der Zusage geltenden Zinssatz für deutsche Bundesanleihen mit einer Laufzeit von drei Jahren zu Grunde.
G) DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Zur Absicherung seines Fremdwährungsrisikos werden im Konzern derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Nach IAS 39.9 werden alle derivativen Finanzinstrumente ausschließlich zu Handelszwecken gehalten und bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten angesetzt. Nach dem erstmaligen Ansatz werden derivative Finanzinstrumente mit ihrem beizulegenden Zeitwert, d. h. ihrem notierten Marktpreis am Bilanzstichtag, bewertet. Da die Derivate nicht für Sicherungszwecke bestimmt sind, wird ein sich ergebender Gewinn oder Verlust im Ergebnis ausgewiesen. Gemäß der Kurssicherungspolitik des Konzerns werden nur zukünftige Cashflows mit hoher Wahrscheinlichkeit sowie eindeutig bestimmbare Forderungen kursgesichert, die innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten realisiert werden können.
H) LIQUIDE MITTEL
Alle Bankguthaben, Kassenbestände und kurzfristige Einlagen mit einer ursprünglichen Laufzeit von drei Monaten oder weniger betrachtet die Gesellschaft als liquide Mittel. Sie legt ihre liquiden Mittel bei drei großen deutschen Finanzinstituten – der Dresdner Bank, der HypoVereinsbank und der Deutschen Bank – an.
I) NICHT-DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Bei ihrer erstmaligen Bewertung werden alle nicht-derivativen Finanzinstrumente zu Anschaffungskosten angesetzt, d. h. zum beizulegenden Zeitwert der gegebenen Gegenleistung und unter Einschluss der Transaktionskosten von Instrumenten, die nicht ergebniswirksam zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt sind.
Für ihre Finanzinstrumente in Form von Schuld- und Eigenkapitaltiteln wendet die Gesellschaft IAS 39 an. Die Geschäftsleitung entscheidet zum Zeitpunkt des Erwerbs über die entsprechende Klassifizierung des Finanzinstruments und überprüft sie zu jedem Bilanzstichtag. Am 31. Dezember der Jahre 2008 und 2007 waren einige von der Gesellschaft gehaltenen Finanzinstrumente der Kategorie „zur Veräußerung verfügbar“ zugeordnet. Diese Finanzinstrumente werden an dem Tag gebucht oder ausgebucht, an dem sich der Konzern zu ihrem Erwerb oder ihrer Veräußerung verpflichtet. Nach ihrem erstmaligen Ansatz werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt, wobei ein Gewinn oder Verlust direkt in der Neubewertungsrücklage innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen wird, bis die Finanzinstrumente veräußert, eingelöst oder auf andere Weise abgegangen sind oder die Finanzinstrumente als wertgemindert angesehen werden, wobei der kumulierte Verlust zu diesem Zeitpunkt im Ergebnis erfasst wird.
Zu jedem Bilanzstichtag werden die Buchwerte dieser finanziellen Vermögenswerte daraufhin überprüft, ob objektive Hinweise (wie etwa erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, bedeutende Veränderungen des technologischen, ökonomischen und rechtlichen Umfelds sowie des Marktumfelds des Schuldners) auf eine Wertminderung hindeuten. Für gehaltene Eigenkapitalinstrumente ist eine signifi- kante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwertes ein objektiver Hinweis auf eine möglicherweise vorzunehmende Wertminderung.
Falls sich in einer Folgeperiode der beizulegende Zeitwert wieder erhöht, wird der Wertminderungsverlust rückgängig gemacht und der rückgängig gemachte Betrag bei Eigenkapitaltiteln in der Neubewertungsrücklage und bei Schuldtiteln im Ergebnis erfasst.
J) FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen (siehe unten) und abzüglich Verlusten aus Wertminderung (siehe Ziffer 1N* dieses Anhangs zum Konzernabschluss) ausgewiesen.
Wertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen beruhen auf der Einschätzung der Geschäftsleitung über die Einbringlichkeit bestimmter Kundenforderungen und auf der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sollte eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit eines wichtigen Kunden eintreten oder sollten die tatsächlichen Forderungsausfälle höher sein als in der Vergangenheit, könnte die Einschätzung der Geschäftsleitung bezüglich der Realisierung von Außenständen der Gesellschaft nachteilig beeinflusst werden. Aufgrund der Einschätzung der Geschäftsleitung wurden per 31. Dezember 2008 Wertberichtigungen in Höhe von 73.579 € und per 31. Dezember 2007 in Höhe von 65.498 € vorgenommen. Die Gesellschaft vereinbart mit Kunden des Segments AbD für Außenstände Eigentumsvorbehalte, die zum 31. Dezember 2008 jedoch nicht von Bedeutung waren.
Sonstige nicht-derivative Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und unter Abzug eines Wertminderungsverlusts bewertet.
K) VORRÄTE
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert nach der FIFO-Methode (First in - First out) bewertet. In die Herstellungskosten der selbstgefertigten Vorräte sind alle Kosten, die direkt zugeordnet werden können, und ein angemessener Anteil der Gemeinkosten einbezogen. Die Vorräte unterteilen sich in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie unfertige Erzeugnisse und Fertigerzeugnisse.
L) SACHANLAGEN
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe auch Ziffer 8 dieses Anhangs zum Konzernabschluss) und etwaige Wertminderungen (siehe Ziffer 1N dieses Anhangs zum Konzernabschluss). Ersatzbeschaffungen sowie Um- und Einbauten werden aktiviert, während Reparatur- und Instandhaltungsausgaben bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst werden. Die Sachanlagen werden über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Mietereinbauten werden über die geschätzte Nutzungsdauer der Anlagen linear abgeschrieben.
M) IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE
MA) Forschung und Entwicklung
Forschungskosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit IAS 38.5 und IAS 38.11-38.23 bei ihrem Anfall als Aufwand erfasst.
MB) Patentkosten
Durch den Konzern erlangte Patente werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe unten) und etwaige Wertminderungen (siehe Ziffer 1N dieses Anhangs zum Konzernabschluss). Bei den aktivierten Kosten handelt es sich in erster Linie um Kosten der Rechtsberatung. Patentkosten werden linear über die niedrigere Dauer aus geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauer der Patente (zehn Jahre) und verbleibender Patentlaufzeit abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt zum Zeitpunkt der Patenterteilung. Die Patente der Gesellschaft zum Schutz ihrer firmeneigenen HuCAL-Technologie wurden in Australien im Oktober 2000, in den USA im Oktober 2001 und in Europa im Juni 2002 erteilt. Weitere Patente sind in Kanada und Japan sowie in anderen Ländern angemeldet.
MC) Lizenzrechte
Die Gesellschaft hat von Dritten Lizenzrechte durch Vorauszahlung von Lizenzgebühren, jährliche Gebühren zur Aufrechterhaltung der Lizenzen und Gebühren für Unterlizenzen erworben. Die vorausbezahlten Lizenzgebühren schreibt die Gesellschaft über die geschätzte Nutzungsdauer der erworbenen Lizenz (zehn Jahre) linear ab. Dauer und Methode der Abschreibung werden gemäß IAS 38.104 am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung der Lizenzen werden über die Laufzeit des einzelnen Jahresvertrags abgeschrieben. Gebühren für Unterlizenzen werden über die Laufzeit des Vertrags oder bei Verträgen ohne vertraglich vereinbarte Laufzeit über die geschätzte Nutzungsdauer der Zusammenarbeit linear abgeschrieben.
MD) Software
Software wird zu Anschaffungskosten ausgewiesen, vermindert um kumulierte Abschreibungen (siehe unten) und etwaige Verluste aus Wertminderungen (siehe Ziffer 1N dieses Anhangs zum Konzernabschluss). Abschreibungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die geschätzte Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren als Aufwand erfasst. Die Abschreibung beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die Software einsatzbereit ist.
ME) Know-how und Kundenstamm
MorphoSys hat eine gemäß IFRS 3 „Unternehmenzusammenschlüsse“ vorgeschriebene Kaufpreiszuordnung vorgenommen. Die identifizierten immateriellen Vermögenswerte bestehen aus Kundenstamm, Know-how sowie Kundenbeziehungen und Händlernetz.
MF) Geschäfts- oder Firmenwert
Der bilanzierte Geschäfts- oder Firmenwert resultiert sowohl aus den erwarteten, zu realisierenden Synergien als auch aus den Fähigkeiten der im Zuge des Erwerbs integrierten Belegschaften.
MG) Nachträgliche Ausgaben
Nachträgliche Ausgaben für aktivierte immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des jeweiligen Vermögenswerts erhöhen, auf den sie sich beziehen. Alle übrigen Ausgaben werden bei ihrem Entstehen als Aufwand erfasst.
N) Wertminderung
Die Geschäftsleitung überprüft die Buchwerte der finanziellen und nicht-finanziellen Vermögenswerte des Konzerns zu jedem Bilanzstichtag oder wann immer Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Buchwert nicht mehr erzielbar sein könnte, auf mögliche Wertminderungen. Liegt ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der erzielbare Betrag geringer ist als der Buchwert des Vermögenswerts. Verluste aus Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist als der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Nutzungswert definiert. Zur Schätzung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern, der die gegenwärtige Markteinschätzung des Zinseffekts und die speziellen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Erwirtschaftet ein Vermögenswert keinen unabhängigen Cashflow, wird der erzielbare Betrag für die Zahlungsmittel generierende Einheit ermittelt, zu der der Vermögenswert gehört.
Ein Wertminderungsverlust in Bezug auf einen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswert wird anhand seines beizulegenden Zeitwerts ermittelt. Im Einzelfall wesentliche finanzielle Vermögenswerte werden in Gruppen zusammengefasst bewertet, die ähnliche Ausfallrisiken aufweisen. Alle Verluste aus Wertminderungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein kumulierter Verlust in Bezug auf einen zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswert, der vorher im Eigenkapital ausgewiesen wurde, wird ergebniswirksam erfasst.
Ein Wertminderungsverlust für einen finanziellen Vermögenswert wird rückgängig gemacht, wenn die spätere Erhöhung des erzielbaren Betrags objektiv mit einem Ereignis in Zusammenhang zu bringen ist, das eingetreten ist, nachdem der Wertminderungsverlust erfasst wurde. In Bezug auf andere Vermögenswerte ist ein Wertminderungsverlust dann rückgängig zu machen, wenn sich die Schätzungen geändert haben, die der Bestimmung des erzielbaren Betrags zu Grunde lagen. Ein Wertminderungsverlust darf nur so weit rückgängig gemacht werden, dass der Buchwert des Vermögenswerts nicht den Buchwert übersteigt, der sich ergeben hätte (abzüglich der Abschreibungen), wenn kein Wertminderungsverlust erfasst worden wäre.
Langfristige Vermögenswerte, von denen erwartet wird, dass ihre Buchwerte überwiegend durch Veräußerungsgeschäfte und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden, werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert. Wertminderungsverluste aus der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten und spätere Gewinne und Verluste aus der erneuten Bewertung werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gewinne werden nur bis zur Höhe des kumulierten Wertminderungsverlusts berücksichtigt.
O) Aktienkapital
Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Zusätzliche Kosten, die der Ausgabe von Stammaktien und Aktienoptionen direkt zugeordnet werden können, werden nach Abzug der Steuereffekte vom Eigenkapital abgesetzt. Wird als Eigenkapital ausgewiesenes Aktienkapital zurückgekauft, werden die als Gegenleistung gezahlten Beträge, in denen direkt zurechenbare Kosten enthalten sind, nach Abzug von Steuern vom Eigenkapital gekürzt und als eigene Aktien behandelt. Werden eigene Aktien später veräußert oder erneut ausgegeben, wird der Erlös eigenkapitalerhöhend erfasst und das sich aus der Transaktion ergebende Plus oder Minus mit dem Verlustvortrag verrechnet.
P) VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten mit einer Fälligkeit von mehr als einem Jahr werden auf ihren Barwert abgezinst.
Verbindlichkeiten mit ungewissem zeitlichen Anfall oder Betrag werden als Rückstellungen ausgewiesen.
Q) WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN
Die Gesellschaft hat unter Beachtung von IAS 32 und IAS 39 an den Vorstand und an Mitarbeiter des Konzerns Wandelschuldverschreibungen ausgegeben. In Übereinstimmung mit IAS 32.28 ist die Eigenkapitalkomponente einer Schuldverschreibung separat in der Kapitalrücklage auszuweisen und vom beizulegenden Zeitwert der Schuldverschreibung abzuziehen. Der verbleibende Betrag wird als Personalaufwand aus Aktienoptionen behandelt. Die Gesellschaft wendet IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“ auf alle an Vorstand und Mitarbeiter des Konzerns gewährten Wandelschuldverschreibungen an.
R) UMSATZREALISIERUNG
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft enthalten Gebühren für die Zurverfügungstellung von Technologien sowie Gebühren aus Forschungs- und Entwicklungskooperationen vorwiegend mit in Europa und den USA ansässigen Unternehmen.
Umsatzerlöse aus nicht rückzahlbaren Gebühren für die Bereitstellung von Technologien, Gebühren für die Nutzung von Technologien und Lizenzgebühren werden – solange keine geeignetere Methode der Umsatzrealisierung verfügbar ist – über die jeweilige Vertragslaufzeit abgegrenzt und linear erfasst. Diese Vertragslaufzeit entspricht in der Regel der vertraglich vereinbarten Forschungsdauer oder bei Verträ- gen ohne vertraglich vereinbarte Dauer der geschätzten Nutzungsdauer der Kooperation. Servicegebühren im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungskooperationen werden in der Periode erfasst, in der die Dienstleistung erbracht wird. Umsatzerlöse aus Meilensteinzahlungen werden bei Erfüllung bestimmter Kriterien gebucht.
Vereinnahmte staatliche Investitionszuschüsse für die Förderung spezieller Forschungs- und Entwicklungsprojekte werden bis zur Höhe der damit in Zusammenhang stehenden tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Umsatzerlöse ausgewiesen. Nach den Vergabebedingungen für Investitionsbeihilfen steht den staatlichen Vergabestellen grundsätzlich das Recht zu, die Verwendung der von der Gesellschaft vereinnahmten Mittel zu prüfen.
In Übereinstimmung mit IAS 18.21, IAS 18.25 und IAS 20.18 wird für Umsatzvereinbarungen im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen die Gesamtvergütung den separat identifizierbaren Komponenten im Verhältnis ihrer jeweiligen beizulegenden Zeitwerte (IAS 18.20) zugeordnet und das Vorliegen der Kriterien für die Umsatzrealisierung für jede Komponente einzeln beurteilt.
Die Umsatzabgrenzung beinhaltet erhaltene Umsatzerlöse, die nach den Vertragsbestimmungen jedoch noch nicht verdient sind.
Die Zuschüsse beliefen sich im Jahr 2008 auf 20.153 € (2007: 0,2 Mio. €).
S) AUFWENDUNGEN
SA) Herstellungskosten
Die Herstellungskosten bestehen aus den Herstellungskosten der umgesetzten Leistung und den Anschaffungskosten der weiterverkauften Handelswaren.
SB) Personalaufwand aus Aktienoptionen
Die Gesellschaft wendet IFRS 2 „Aktienbasierte Vergütung“ an. IFRS 2 schreibt vor, die geschätzten beizulegenden Zeitwerte von Aktienoptionen und anderen Vergünstigungen zum Bewertungsstichtag als Vergütungsaufwand über die Periode zu verteilen, in der die Mitarbeiter die mit der Gewährung in Zusammenhang stehenden Leistungen erbringen. Der Personalaufwand aus Aktienoptionen belief sich für das Gesamtjahr 2008 auf 1.039.035 € (2007: 1.419.515 €) und wurde in der Berichtsperiode unter den Herstellungskosten, den Kosten für Vertrieb, Allgemeines und Verwaltung sowie den Kosten für Forschung und Entwicklung ausgewiesen.
SC) Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse
Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen sind über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gemäß SIC-15 sind alle Anreizvereinbarungen in Zusammenhang mit Mietleasingverhältnissen als Bestandteil der vereinbarten Nettogegenleistung für die Nutzung des Leasinggegenstands zu erfassen. Die Summe der Erträge aus Anreizvereinbarungen ist während der Mietdauer linear von den Leasingaufwendungen abzusetzen.
T) Zinsertrag
Zinserträge werden bei ihrem Anfall unter Berücksichtigung der Effektivverzinsung des Vermögenswerts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
U) Zinsaufwand
Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.
V) Ertragsteuern
Ertragsteuern auf den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag enthalten laufende und latente Steuern. Ertragsteuern sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem die Steuern mit direkt im Eigenkapital angesetzten Posten im Zusammenhang stehen, wobei die Ertragsteuern dann ebenfalls im Eigenkapital erfasst werden.
Die laufenden Ertragsteuern sind die erwartete Steuerschuld auf das zu versteuernde Einkommen des Jahres, basierend auf Steuersätzen, die am Bilanzstichtag gelten oder vorwiegend gelten, verrechnet mit Anpassungen der Steuerschuld für Vorjahre.
Latente Steuern werden auf der Grundlage der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode berechnet, die sich mit temporären Differenzen zwischen den Buchwerten für Vermögenswerte und Schulden in der Handelsbilanz und ihren Beträgen in der Steuerbilanz befasst. Die latenten Steuern ermitteln sich in Abhängigkeit von der Art und Weise, in der erwartet wird, die Buchwerte der Vermögenswerte zu realisieren und die Schulden zu erfüllen. Dies basiert auf Steuersätzen, die am Bilanzstichtag gelten oder vorwiegend gelten.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden dann saldiert, wenn es ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden gibt und wenn sich die latenten Steueransprüche und -schulden auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde gegenüber dem gleichen Steuersubjekt erhoben werden bzw. gegenüber unterschiedlichen Steuersubjekten, die jedoch beabsichtigen, entweder den Ausgleich der tatsächlichen Steuerschulden und -erstattungsansprüche auf Nettobasis herbeizuführen oder zeitgleich den Anspruch zu realisieren und die Schuld abzulösen.
Aktive latente Steuern sind nur in der Höhe als Vermögenswert zu bilanzieren, in der es wahrscheinlich ist, dass zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um den Anspruch zu realisieren. Aktive latente Steuern sind in dem Maße zu kürzen, in dem der Steueranspruch wahrscheinlich nicht mehr realisiert werden kann.
W) Ergebnis je Aktie
Der Konzern weist für seine Stammaktien ein unverwässertes und ein verwässertes Ergebnis je Aktie aus. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem man den den Stammaktionären der Gesellschaft zustehenden Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag durch die gewichtete Zahl der sich in der Berichtsperiode durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stammaktien dividiert. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ergibt sich in gleicher Weise, wobei man den den Stammaktionären zustehenden Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag und die gewichtete Zahl der sich durchschnittlich im Umlauf befindlichen Stammaktien um den möglichen Verwässerungseffekt aller an das Management und Mitarbeiter ausgegebenen verwässernden Stammaktien aus Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen bereinigt.
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